In enger Kooperation des Landes mit den Gemeinden wurde 2016 ein landesweit einheitliches, sozial gestaffeltes Tarifmodell der Elternbeiträge entwickelt.
Abhängig vom Haushaltsnettoeinkommen kann sich der Elternbeitrag in der Kinderbetreuung verringern. Die Höhe dieser Ermäßigung richtet sich nach dem Haushaltsnettoeinkommen, dem Kindesalter und der Anzahl der Betreuungsstunden.
Unter den angegebenen Links finden Sie Informationen, wie zum Beispiel ein Tarifrechner, mit dessen Hilfe die Höhe der Ermäßigung vorab berechnet werden kann.